ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der BLKAGENCY GmbH
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der BLKAGENCY GmbH, Erkrather Str. 401, 40231 Düsseldorf, Deutschland („BLKAGENCY“) und dem Auftraggeber („AG“). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des AG gegenüber den hier aufgeführten AGB werden nur anerkannt, wenn die BLKAGENCY ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe von der BLKAGENCY erbracht werden. Diese AGB gelten nur, wenn der AG Unternehmer ( § 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
1. Kostenvoranschläge / Angebote
Alle Angebote werden nach den uns vorliegenden Informationen ermittelt. Durch Mangel an Informationen durch den Kunden können Zusatzkosten entstehen. Alle nachträglichen Änderungen, Ergänzungen und nicht beschriebene Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Verbindliche Buchungen von dritten Vertragspartnern erfolgen erst nach der Auftragserteilung. Eine eventuelle Änderung des Preises aufgrund veränderter Umstände behalten wir uns vor. Alle Angebote haben eine Gültigkeitsdauer von 14 Tagen und verfallen nach dieser Frist.
Hat die BLKAGENCY im Angebot das voraussichtliche Honorar kalkuliert, gilt eine Überschreitung um bis zu 10% als vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird die BLKAGENCY den Kunden darauf unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens hinweisen. BLKAGENCY ist lediglich dann verpflichtet, den Kunden explizit darauf hinzuweisen, wenn sich die Kosten um mehr als 20% des Kostenvoranschlages erhöhen. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 2 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch BLKAGENCY widerspricht.
Mit dem Honorar werden nur die Leistungen vergütet, die durch das angenommene Angebot vereinbart wurden. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, kann die BLKAGENCY gesondert berechnen. Das gilt insbesondere für Nebenleistungen und Auslagen.
Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden durch die BLKAGENCY vom vereinbarten Vertrag zurück oder kündigt ohne Verschulden durch die BLKAGENCY bzw. ohne wichtigen Grund, so kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.
Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche einer Produktion (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Produktionstage oder Produktionszeit, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von der BLKAGENCY zurückzuführen sind.
Wird ein Produktionstermin später als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber verschoben, hat die BLKAGENCY Anspruch auf die Vergütung der durch diese Verschiebung entstandenen Mehrkosten.
2. Geistiges Eigentum
Die BLKAGENCY bleibt Inhaber des geistigen Eigentums aller im Angebot und in Konzepten erstellten Leistungen, Produkten und Produktionen, und ist nicht verpflichtet, dieses auf den Kunden zu übertragen. Im Übrigen bleibt diese Vereinbarungen im Einzelfall vorbehalten.
3. Elektronischer Vertragsabschluss und weiterer Schriftverkehr
Das Zustandekommen eines Vertrages erfolgt hauptsächlich auf dem elektronischen Wege (per E-Mail). Sämtliche Angebote, Lieferscheine, Rechnungen und weiteren Schriftverkehr erkennt der Kunde dementsprechend als verbindliche Dokumente und geltende Geschäftskorrespondenz an. Insbesondere den Erhalt einer elektronischen Rechnung per E-Mail.
4. Transparente Zahlungsmodalitäten
Wir legen großen Wert auf eine faire, klare und für beide Seiten gut planbare Zusammenarbeit. Damit Zahlungsabläufe für unsere Kunden ebenso verständlich wie verlässlich sind, haben wir folgende Modalitäten festgelegt. Individuelle Zahlungsziele können jederzeit im Rahmen der Angebotserstellung vereinbart werden.
4.1. Rechnungszustellung
Die Rechnungszustellung erfolgt standardmäßig per E-Mail. Auf Wunsch kann die Rechnung zusätzlich per Post versendet werden; hierfür berechnen wir 1,50 Euro netto. Der postalische Versand verlängert weder das Zahlungsziel noch den Fälligkeitszeitpunkt. Das Rechnungsdatum gilt als Zustellungsdatum und bildet die Grundlage für die Berechnung der Fälligkeit.
4.2. Zahlungsziel und Fälligkeit
Rechnungen gelten mit Zugang als fällig. Das reguläre Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum. Ab dem ersten Tag nach Ablauf dieses Zahlungsziels befindet sich der Auftraggeber automatisch im Zahlungsverzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Verzugszinsen berechnen wir gemäß § 288 Abs. 2 BGB mit neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.
4.3. Akontozahlung
Akonto- oder Abschlagszahlungen werden mit Auftragserteilung fällig und sind innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Die Höhe der Akontozahlung richtet sich nach dem Gesamtvolumen des Projekts und beträgt in der Regel 50 % des Auftragswerts, sofern nichts anderes vereinbart wird.
4.4. Zahlungserinnerung
Sollten Sie eine Zahlungserinnerung erhalten, dient diese als letzter Hinweis auf einen bereits bestehenden Zahlungsverzug. Sie gibt Ihnen die Möglichkeit, offene Beträge auszugleichen, bevor Mahngebühren und weitere Verzugsfolgen entstehen. Die Zahlungserinnerung stellt keine Verlängerung des ursprünglichen Zahlungsziels dar. Bei Verzögerungen oder Rückfragen bitten wir um eine kurze Mitteilung, um unnötige Kosten zu vermeiden.
4.5. Mahnung
Nach Ablauf der in der Zahlungserinnerung gesetzten Frist versenden wir eine Mahnung. Sie enthält
– die Feststellung des Zahlungsverzugs,
– die bis dahin aufgelaufenen Verzugszinsen,
– eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 15 Euro zur Deckung unseres administrativen Aufwands,
– eine erneute Zahlungsfrist.
4.6. Zweite und letzte Mahnung
Bleibt auch diese Frist ohne Reaktion, folgt eine zweite Mahnung. Sie enthält
– aktualisierte Verzugszinsen,
– eine Mahnpauschale von weiteren 15 Euro,
– eine letzte Zahlungsfrist.
– den Hinweis, dass nach Ablauf dieser Frist eine externe Forderungsdurchsetzung eingeleitet wird.
4.7 Übergabe an externes Forderungsmanagement
Wenn der offene Betrag trotz aller Schritte nicht fristgerecht ausgeglichen wird, übergeben wir die Forderung an ein externes Forderungsmanagement. Die hierdurch entstehenden Zusatzkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.8. Eigentumsvorbehalt und Aufrechnungsrechte
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei der Erstellung von Foto- und Videomaterial sowie bei konzeptionellen Leistungen (z. B. Ideen, Entwürfen, Skripten, Storyboards oder vergleichbaren kreativen Inhalten) gehen vereinbarte Nutzungsrechte erst mit vollständigem Zahlungseingang auf den Auftraggeber über. Eine Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht zudem nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Eventuelle Zusatzkosten bei Personalbuchung
Der Auftraggeber kommt für folgende zusätzlich entstehenden Kosten auf:
– Verpflegung und Catering (mindestens eine warme Mahlzeit pro Tag, pro angefragte Person). Falls der Auftraggeber keine Verpflegung stellt, behalten wir uns vor ein angemessene Verpflegungspauschale pro Einsatztag / pro Person zu berechnen.
– Sofern der AG ein Hotel zur Verfügung stellt beinhaltet dieses pro Person: ein Einzelzimmer, Frühstück und Parkplatz.
– Preisabsprachen und Absprachen über Vertragsbedingungen direkt mit dem Personal vor, während und nach der Produktion sind untersagt. Bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Overtime und Budgetänderungen kontaktiert der AG den betreuenden Projektleiter der BLKAGENCY. Folgeaufträge bei Vermittlungsaufträgen, sowie Optionen und Buchungen sind ebenfalls mit dem Projektleiter zu vereinbaren.
7. Auslagen
Für den Verwaltungsaufwand bei Auslagen, welche den Einkauf im Einzelhandel oder Onlinehandel betreffen, behalten wir eine Handlingpauschale von 2,5% des netto Auslagenswertes ein.
8. Überlassung von Requisiten,Technik und Accessoires
Während der Zeit der Gebrauchsüberlassung haftet der AG für ihm von der BLKAGENCY überlassen Gegenstände, insbesondere Requisiten, Technik und Accessoires für Verlust und Schäden aufgrund unsachgemäßer Handhabung. Bei im Einzelfall überlassenen Gegenständen mit einem Einzelwert von über EUR 2.000,00 hat der AG eine entsprechende das Verlust- und Beschädigungsrisiko abdeckende Versicherung abzuschließen und auf Verlangen nachzuweisen.
Der AG achtet darauf, alle Ihm überlassenen Artikel ordnungsgemäß zu verwenden und sorgfältig einzusetzen. Vor und nach der Produktion prüft der AG die Artikel auf Unversehrtheit. Jegliche Beschädigung und Verluste sind der BLKAGENCY unverzüglich zu melden.
9. Auftragsstornierung bei Personalbuchung
Bei Absage durch den Auftraggeber entsteht ein Ausfallanspruch zu folgenden Konditionen:
– 1 bis 3 Tage vor Produktionsbeginn: 100% des angebotenen Tagessatzhonorars (zzgl. der entstanden Vorproduktionskosten).
– 4 bis 7 Tage vor Produktionsbeginn: 50% des angebotenen Tagessatzhonorars (zzgl. der entstanden Vorproduktionskosten).
Gerne bemühen wir uns auch, zusammen mit dem AG, einen Ersatztermin anzustreben, um der Produktion keine unnötigen Kosten zu verursachen.
10. Verwendung von Bildmaterial und Produkten für Marketingzwecke
Die BLKAGENCY behält sich vor, fertig entstandenes Bildmaterial oder Produkte, welche durch den Auftrag des Kunden produziert worden sind, für Marketingzwecke zu verwenden. Dies beinhaltet die Veröffentlichung auf ihren Websites, sozialen Medien, Blogs, Imagefoldern, Videoreels und in Angeboten an Dritte. Hierzu bedarf es keiner vorheriger schriftlichen Zustimmung des Kunden. Der Kunde gewährt hierfür eine räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte und kostenlose Nutzung.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen der BLKAGENCY und dem AG gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.
Ist der AG Kaufmann iSd Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der BLKAGENCY in Düsseldorf. Entsprechendes gilt, wenn der AG Unternehmer i.S. d § 14 BGB ist. Die BLKAGENCY bleibt berechtigt, am Erfüllungsort der Leistung oder am allgemeinen Gerichtsstand des AG Klage zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
12. Datenschutz
Beide Parteien werden die für sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen. Details bezüglich der Datenverarbeitung durch die BLKAGENCY sind unter www.blkagency.com/impressum/#datenschutz einzusehen.
13. Stillschweigen und Nebenabreden
Beide Vertragsparteien, deren Mitarbeiter, sowie alle Projektbeteiligten verpflichten sich gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, über Angebotsinhalte, Preise und Leistungen. Mündliche Abreden oder Nebenabreden sind nicht getroffen, soweit ein Angebot keinen anderweitigen Hinweis enthält. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.
Düsseldorf, November 2025, BLKAGENCY GmbH